Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart
mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass
es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder
Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und
in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III
3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV.
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten
über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
z.B. bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
V.
Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich für gewerbliche Nutzung zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses gesondert zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß
V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene
und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Es sei denn, es existiert
eine anderslautende schriftlichte Vereinbarung (auch eMail, Fax).
5. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI.
Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten
Form (ausgenommen digitale Dateien) unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben Form (ausgenommen
digitale Dateien), sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten
(ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag
in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei fehlendem Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
4. Durch die in Ziffer
VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen
AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung
zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Wohnsitz des Fotografen.